Das Appartementhaus „Cloud 7“ bezeichnet das Online-Angebot, Karl-Arnold-Straße 89 und Boos-Fremery-Str. 4 in Heinsberg, auf den Homepageseiten der Domain www.cloud7-hs.de und den angeschlossenen Online-Portalen.

Leider ist es unabdingbar, wie im Geschäftsleben üblich, bei der Anmietung einer Wohnung (auch bei der Kurzzeitmiete) einen Mietvertrag zu schließen. Dies ist auch bei uns nicht anders.

Eine vom Mieter vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, möblierten Wohnraum auf Zeit zur Verfügung zu stellen – im Folgenden als Mietvertrag – bezeichnet.

Die Verfügbarkeit des Angebots kann nicht garantiert werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Zuweisung der Appartements nach eigenem Ermessen vorzunehmen.

Der Vermieter ist berechtigt, unwesentliche und geringfügige gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Bildern im Mietangebot vorzunehmen.

Im Einzelnen ergeben sich aus dem Mietvertrag folgende Rechte und Pflichten:

Mietvertrag über Ferienunterkünfte
  1. Der Mietvertrag gilt als geschlossen, wenn die Wohnung vom Mieter bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Die Reservierungsbestätigung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Mietvertrag verpflichtet Mieter und Vermieter zur Einhaltung und kommt nur zwischen Vermieter und Mieter, sowie die von ihm angemeldeten Personen mit dem Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung, zustande.
  2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Reservierung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Vermieters. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
  3. Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Buchungsbestätigung übersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der vorstehenden Regelungen Bestandteil des Mietvertrages.
  4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Mietbestätigung. Mündliche Nebenabreden mit den Mitarbeitern sind nicht bindend.
  5. Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Unterbringung fremder Übernachtungsgäste durch den Mieter in dem von ihm angemieteten Appartement wird bei Zuwiderhandlung mit dem 3-fachen Übernachtungspreis berechnet.
  6. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
Zahlungsbedingungen
  1. Mit Erhalt der schriftlichen Mietbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises sofort fällig, mindestens jedoch € 25,– pro Wohneinheit.
  2. Die Restzahlung ist bei Buchung eines Appartements 14 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
  3. Bei Reservierungen von weniger als 14 Tage vor dem Check-in sind die gesamten Mietkosten sofort mit Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und zahlbar. Liegen zwischen Buchung und Check-in weniger als 5 Tage, so entfällt die Vorauszahlung. Stattdessen hat der Mieter zur Absicherung der Reservierung prüfbare Kreditkartendaten (von Visa oder Mastercard werden akzeptiert) beim Vermieter anzugeben.
  4. Gäste, die erstmalig eine Buchung vornehmen und am Tag der Buchung anreisen, zahlen den Mietpreis und eventuelle Zusatzkosten am Tag der Anreise (Check-in bis 18 Uhr erforderlich). Stammgäste bzw. dem Vermieter bekannte Gäste können wahlweise auch am Tag der Abreise bezahlen.
  5. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein oder wird eine von ihnen zurückgebucht, wird dem Mieter eine Frist zur Zahlung von 5 Tagen gesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die unter Punkt 4 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren) erhoben.
Umbuchung
  1. Bis zum Reisebeginn kann der Mieter sich durch einen anderen geeigneten Mieter ersetzen lassen. Dazu hat der Mieter dem Vermieter die Person/en zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten soll/en und diese Person/en hat/haben seinen/ihren Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten zu bestätigen.
Rücktritt durch den Mieter / Stornierungsbedingungen
  1. Der Mieter hat das Recht, seine Buchung nach Versand der Buchungsbestätigung/Rechnung bis 15 Tage vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich oder elektronisch per E-Mail erfolgen. Der Mieter muss sich in jedem Fall rückversichern, dass seine Stornierung beim Vermieter eingegangen ist. Für Stornierungen nach diesem Zeitpunkt tritt die Regelung unter 4.2 in Kraft. Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Versandes der Buchungsbestätigung und dem Zeitpunkt der vereinbarten Bereitstellung des Mietobjektes durch den Vermieter weniger als 15 Tage, so gilt die Regelung unter 4.2
  2. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Buchungsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter wirksam. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Wohneinheit gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Der Vermieter ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Dabei wird eine prozentuale Berechnung auf den Mietpreis vorgenommen.
  3. Bei einem Rücktritt bis zum 7. Tag vor Mietbeginn werden 75% des Mietpreises berechnet.
  4. Bei einem Rücktritt am/ab dem 6. Tag bis einschließlich dem Tag des Mietbeginns werden 90% des Mietpreises berechnet. Dies gilt auch bei Nichterscheinen und/oder Stornierung nach Reisebeginn.
  5. Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Versicherung für den Reservierungsausfall ist unter bestimmten Bedingungen ratsam.
Gewährleistung / Schadenersatz
  1. Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels der durch den Vermieter zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn dem Vermieter eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Vermieter verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. 
  2. Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters aus dem Mietverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen.
  3. Die Angestellten der sind nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.
Anzeige von Mängeln
  1. Das Appartement, dessen Einrichtung und Inventar wird dem Gast, sofern nicht schriftlich bei der Wohnungsübergabe festgehalten, ohne Mängel oder Schäden übergeben.
  2. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Mieters dafür auf; der Mieter haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Mieter persönlich für den entstandenen Schaden auf.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, durch sich oder seiner Mitbewohner verursachte Schäden, unverzüglich dem Vermieter zu melden und ist verpflichtet für eine reibungslose und zügige Schadenabwicklung zu sorgen.
  4. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen.
Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
  1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN: Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. bei Besuch von gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
  2. Zugangsdaten: Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungs-vereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
  3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung: Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  4. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr Zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
  5. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen: Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten  Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere gebeten:
    • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
    • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies   gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
    • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
    • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
  1. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt. 
  2. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Vermieter zur Anfechtung des Vertrages. 
  3. Gerichtsstand für Klagen gegen den Vermieter ist Heinsberg (Plz 52525). 
  4. Salvatoresche Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  5. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

Vertragspartner ist: Herbert Pastwa, Dresdener Straße 11, 52525 Heinsberg